Sonderkündigungsrecht Strom: Bei Strompreiserhöhung richtig kündigen

Steigende Strompreise sind längst kein Einzelfall mehr und belasten viele Haushalte finanziell. Aber wusstest du, dass du in solchen Situationen nicht einfach tatenlos zusehen musst? Mit dem Sonderkündigungsrecht Strom kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn dein Anbieter die Preise erhöht. Das bedeutet: Du bist nicht an die reguläre Kündigungsfrist gebunden und kannst schnell zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Die Möglichkeit, bei einer Strompreiserhöhung zu kündigen, gibt dir die Kontrolle über deine Energiekosten zurück. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise lohnt es sich, genau zu prüfen, ob dein aktueller Tarif noch fair ist. Die außerordentliche Kündigung Strom ist dabei dein Werkzeug, um nicht länger mehr zu zahlen, als nötig.

In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wann und wie du dein Sonderkündigungsrecht Strom nutzen kannst, welche Fristen du beachten musst und wie du eine wirksame Kündigung formulierst – damit dein Stromwechsel reibungslos und rechtssicher klappt.

Sonderkündigungsrecht Strom – kurz erklärt

Erhöht dein Stromanbieter den Preis oder verschlechtert die Vertragsbedingungen, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Du kannst deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, ohne die reguläre Vertragslaufzeit abwarten zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Preisänderung für dich nachteilig ist und du die Kündigung vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung einreichst

Illustration für das Sonderkündigungsrecht Strom: Auf der linken Seite ein Haus mit Solarpanelen, eine leuchtende Glühbirne, Münzen und ein aufsteigender Pfeil symbolisieren steigende Strompreise. Auf der rechten Seite ein Stromvertrag mit rotem „Kündigung“-Stempel, ein Umschlag mit Stromsymbol und ein Stift. Im Hintergrund Stromleitungen und ein blauer Himmel. Text im Bild: „Sonderkündigungsrecht Strom – So kündigst du bei Preiserhöhungen richtig

Was ist das Sonderkündigungsrecht beim Strom?

Das Sonderkündigungsrecht beim Strom ist ein gesetzlich geregeltes Verbraucherrecht, das dich vor einseitigen Vertragsänderungen durch deinen Stromanbieter schützt. Erhöht dein Anbieter beispielsweise den Strompreis oder ändert andere Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil, musst du diese Änderungen nicht akzeptieren. Stattdessen kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen – unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit oder der regulären Kündigungsfrist.

Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist das Sonderkündigungsrecht besonders wichtig. Viele Verbraucher bemerken eine Strompreiserhöhung erst, wenn die nächste Abschlagszahlung oder die Jahresabrechnung deutlich höher ausfällt. Wer das Kündigungsrecht kennt und rechtzeitig handelt, kann jedoch schnell zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln und unnötige Mehrkosten vermeiden.

Das Sonderkündigungsrecht greift immer dann, wenn sich dein Vertrag nachteilig verändert. Der häufigste Fall ist eine Strompreiserhöhung, doch auch andere Änderungen der Vertragsbedingungen können eine außerordentliche Kündigung des Stromvertrags ermöglichen. Voraussetzung ist, dass dein Stromanbieter dich rechtzeitig, transparent und verständlich über die Änderungen sowie dein Kündigungsrecht informiert.

Deine Vorteile auf einen Blick

  • ✅ Vorzeitige Kündigung trotz laufender Mindestvertragslaufzeit
  • ✅ Keine reguläre Kündigungsfrist einhalten
  • ✅ Schutz vor ungerechtfertigten oder unerwarteten Preiserhöhungen
  • ✅ Möglichkeit, sofort zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln
  • ✅ Potenzial, durch einen Tarifwechsel langfristig Stromkosten zu sparen

Gut zu wissen: Das Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht automatisch, dass jede Preisänderung unwirksam ist. Es gibt dir jedoch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob du den neuen Konditionen zustimmst oder lieber den Stromanbieter wechselst. Deshalb solltest du jede Mitteilung über eine Preiserhöhung sorgfältig prüfen und die darin genannte Frist für eine außerordentliche Kündigung beachten.

Strompreiserhöhung kündigen: Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Du kannst dein Sonderkündigungsrecht Strom in Anspruch nehmen, wenn sich dein Vertrag durch Preiserhöhungen oder geänderte Konditionen verschlechtert:

  • Strompreiserhöhung – z. B. höhere Kilowattstundenpreise oder steigende Grundgebühren.
  • Änderung der Vertragsbedingungen – etwa bei Boni, Laufzeiten oder Zusatzkosten.
  • Sonstige unvorhersehbare Anpassungen – jede finanzielle Mehrbelastung kann ein Grund sein.

💡 Tipp: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn du schriftlich über die Änderung informiert wurdest. Prüfe das Datum genau – meist bleiben nur 14 Tage, um die Kündigung einzureichen.

SituationSonderkündigungsrechtErklärung
Strompreiserhöhung✅ JaDu kannst den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Preis für dich erhöht.
Erhöhung des Grundpreises✅ JaAuch eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr berechtigt in der Regel zur Sonderkündigung.
Änderung der Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil✅ JaBeispielsweise bei zusätzlichen Kosten oder geänderten Vertragskonditionen.
Ende einer Preisgarantie mit anschließender Preiserhöhung✅ JaErhöht der Anbieter nach Ablauf der Preisgarantie den Preis, kannst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen.
Preissenkung❌ NeinSinkende Preise begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Umzug⚠️ Abhängig vom VertragJe nach Vertragsbedingungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Kündigung durch den Stromanbieter✅ JaEndet der Vertrag durch den Anbieter, kannst du sofort einen neuen Stromanbieter wählen.

Formale Anforderungen an Preiserhöhungen

Damit dein Sonderkündigungsrecht wirksam ist, muss die Preiserhöhung klar, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden:

  • Alle Preisbestandteile getrennt auflisten: Grundpreis, Arbeitspreis, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen.
  • Anlass der Erhöhung verständlich begründen – allgemeine Formulierungen wie „operative Gründe“ reichen nicht.
  • Dein Sonderkündigungsrecht muss klar genannt sein.

Fehlerhafte oder unvollständige Mitteilungen ermöglichen einen Widerspruch – im Zweifel kannst du die alten Preise weiter nutzen. Laut Verbraucherzentrale müssen Anbieter Preiserhöhungen transparent kommunizieren.

Mehrere Gerichtsentscheidungen, z. B. BGH, Az. EnZR 97/23, bestätigen: Mitteilungen ausschließlich im Kundenportal sind unzureichend; Preiserhöhungen sind nur gültig, wenn sie verständlich, vollständig und transparent dargestellt werden.

💡 Tipp: Prüfe jedes Schreiben genau – je klarer die Mitteilung, desto leichter lässt sich dein Sonderkündigungsrecht anwenden und ein günstigerer Anbieter wechseln.

Infografik zum Sonderkündigungsrecht Strom: Übersicht in drei farblich getrennten Blöcken. Block 1 zeigt typische Situationen für eine außerordentliche Kündigung, z. B. Strompreiserhöhung, Vertragsänderungen, sonstige Anpassungen, mit Hinweis auf 14 Tage Frist. Block 2 erläutert formale Anforderungen an Preiserhöhungen, wie transparente Preisbestandteile, klarer Anlass und Hinweis auf Sonderkündigungsrecht. Block 3 beschreibt Rechtslage & Praxis, inklusive BGH-Urteil Az. EnZR 97/23 und Hinweis auf verständliche, vollständige Mitteilungen. Unten ein Extra-Tipp: Schreiben genau prüfen, nur so kündigen und sparen. Farbige Icons für Strom, Dokument, Lupe, Waage und Haus mit Euro-Münzen.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung?

Erhöht dein Stromanbieter den Preis, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch machen. Die außerordentliche Kündigung muss spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung beim Anbieter eingehen. Dadurch kannst du deinen Stromvertrag beenden, ohne die reguläre Kündigungsfrist oder die vereinbarte Vertragslaufzeit abwarten zu müssen.

Nach § 41 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Stromanbieter verpflichtet, dich rechtzeitig, transparent und verständlich über die Preisänderung sowie dein Sonderkündigungsrecht zu informieren. Das Schreiben enthält in der Regel den Termin, ab dem die neuen Preise gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen.

Darauf solltest du achten:

  • Prüfe sofort nach Erhalt des Schreibens den Termin der Preiserhöhung.
  • Reiche deine Kündigung möglichst frühzeitig ein und warte nicht bis zum letzten Tag.
  • Versende die Kündigung am besten per E-Mail oder Einschreiben und bewahre den Versandnachweis auf.
  • Bitte deinen Stromanbieter um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

💡 Tipp: Nutze die Zeit nach der Kündigung, um verschiedene Stromtarife zu vergleichen. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann dir mehrere hundert Euro pro Jahr sparen – besonders dann, wenn dein bisheriger Anbieter die Preise deutlich erhöht hat.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei einer Preisgarantie?

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher gehen davon aus, dass eine Preisgarantie automatisch bedeutet, dass der Strompreis während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt. Tatsächlich gilt eine Preisgarantie jedoch nur für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum und häufig auch nur für bestimmte Preisbestandteile.

Läuft die Preisgarantie aus und kündigt dein Stromanbieter anschließend eine Strompreiserhöhung an, kannst du in der Regel dein Sonderkündigungsrecht Strom nutzen. Entscheidend ist nicht das Ende der Preisgarantie selbst, sondern die tatsächliche Erhöhung des Strompreises. Erst wenn sich deine monatlichen Kosten erhöhen, entsteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Stromvertrags.

Achte außerdem darauf, welche Bestandteile der Preisgarantie tatsächlich abgesichert sind. Manche Stromtarife bieten eine eingeschränkte Preisgarantie, bei der staatliche Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte von der Garantie ausgenommen sind. Steigen diese Kosten, kann sich dein Strompreis trotz Preisgarantie erhöhen.

Bevor du eine Preiserhöhung akzeptierst, solltest du das Schreiben deines Stromanbieters sorgfältig prüfen. Der Anbieter muss transparent erklären, welche Preise sich ändern, ab wann die neuen Konditionen gelten und dich ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Gut zu wissen: Nach Ablauf einer Preisgarantie lohnt sich fast immer ein Tarifvergleich. Neukundentarife sind häufig deutlich günstiger als bestehende Verträge, sodass ein Anbieterwechsel mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr ermöglichen kann.


Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in der Grundversorgung?

Ja. Auch Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung können bei einer Strompreiserhöhung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Erhöht der örtliche Grundversorger seine Preise, muss er dich rechtzeitig über die neuen Konditionen informieren und gleichzeitig auf dein Kündigungsrecht hinweisen.

Die Grundversorgung ist als Auffangversorgung für Haushalte gedacht, die keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Sie bietet zwar eine hohe Versorgungssicherheit, gehört preislich jedoch häufig zu den teuersten Tarifen am Markt. Gerade nach einer Preiserhöhung lohnt es sich daher, die aktuellen Angebote anderer Stromanbieter zu vergleichen.

Ein weiterer Vorteil: Verträge in der Grundversorgung sind in der Regel mit kurzen Fristen kündbar. Dadurch kannst du besonders flexibel auf Preisänderungen reagieren und schnell zu einem günstigeren Tarif wechseln. Der Wechsel erfolgt dabei ohne Unterbrechung der Stromversorgung – dein neuer Anbieter übernimmt in den meisten Fällen alle Formalitäten.

Spartipp: Prüfe nach jeder Preiserhöhung, wie groß der Preisunterschied zur Grundversorgung inzwischen ist. Je nach Wohnort und Stromverbrauch lassen sich durch einen Anbieterwechsel oft mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen.

Tricks der Anbieter bei Preiserhöhungen

Viele Energieanbieter nutzen kleine, aber wirkungsvolle Tricks, um Preiserhöhungen zu verschleiern – oft, damit Verbraucher:innen ihr Sonderkündigungsrecht Strom nicht sofort wahrnehmen:

  • Anschreiben wirken wie Werbung – wichtige Infos gehen im Flyer- oder Werbestil unter.
  • Lange Schreiben mit versteckter Preiserhöhung – die eigentliche Erhöhung steht nur als Randnotiz im Text.
  • Preiserhöhung nur auf der Rechnung – manchmal wird sie erst auf der Jahresabrechnung sichtbar, oft an unscheinbarer Stelle.
  • Mehrere Preiserhöhungen auf einmal – doppelte Anpassungen können leicht übersehen werden.
  • E-Mail-Absender unklar oder neutral – der Hinweis auf die Preiserhöhung fällt nicht auf.

💡 Extra-Tipp: Lies jedes Schreiben sorgfältig, notiere das Datum der Mitteilung und prüfe alle Preisbestandteile. Nur so kannst du dein Sonderkündigungsrecht effektiv nutzen und rechtzeitig zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Infografik mit dem Titel „Tricks der Anbieter bei Preiserhöhungen“. Sie zeigt fünf typische Methoden, wie Energieanbieter Preiserhöhungen verschleiern: Anschreiben im Werbestil, versteckte Preiserhöhungen als Randnotiz, Preiserhöhung erst auf der Jahresabrechnung, mehrere Preissteigerungen gleichzeitig und unklare E-Mail-Absender. Unten wird ein Extra-Tipp hervorgehoben: Jedes Schreiben sorgfältig lesen, Mitteilungsdatum notieren und alle Preisbestandteile prüfen, um das Sonderkündigungsrecht Strom rechtzeitig nutzen zu können. Symbole wie Dokumente, Briefumschläge, Alarmuhr und Glühbirne visualisieren die Punkte. Logo „tarifscout.org“ am unteren Rand.

BGH-Urteile & Praxisbeispiele: So schützt du dein Sonderkündigungsrecht Strom

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liefert wertvolle Orientierung, wann Preiserhöhungen rechtlich wirksam sind und wann Verbraucher:innen ihr Sonderkündigungsrecht Strom geltend machen können.

  • BGH Az. EnZR 97/23 – Der BGH entschied, dass Mitteilungen über Preiserhöhungen nur im Kundenportal nicht ausreichen. Energieanbieter müssen die Änderungen verständlich, transparent und vollständig darstellen, damit Verbraucher:innen erkennen können, was sich genau ändert. Versteckte oder unklare Formulierungen genügen nicht.
  • BGH Beschluss EnVR 75/23 – Preiserhöhungen für Sonderkunden, die nicht rechtzeitig oder unvollständig mitgeteilt werden, sind in der Regel unwirksam. Auch hier wird deutlich: Wer Preiserhöhungen nicht klar kommuniziert, riskiert, dass Verbraucher:innen weiterhin die alten Preise zahlen dürfen.

Praxisbeispiele aus dem Alltag

In der Praxis verstecken Anbieter Preiserhöhungen häufig geschickt:

  • Lange Schreiben, in denen die eigentliche Preisanpassung nur als Randnotiz auftaucht
  • Preiserhöhungen auf der Jahresrechnung, wo sie leicht übersehen werden
  • Mehrere kleine Preiserhöhungen gleichzeitig, sodass sie kaum auffallen

Verbraucher:innen, die solche Tricks entdecken, können Widerspruch einlegen oder auf die alten Preise bestehen. Auch die BGH-Urteile bestätigen: Transparenz ist Pflicht – wer sie verletzt, stärkt dein Sonderkündigungsrecht.

💡 Tipp: Nutze diese Urteile als Begründung für deine Kündigung, notiere das Datum der Mitteilung und prüfe alle Preisbestandteile sorgfältig. So stellst du sicher, dass du rechtlich abgesichert zu einem günstigeren Anbieter wechseln kannst.

Strompreiserhöhung kündigen – so funktioniert es

Wenn dein Stromanbieter die Preise erhöht, hast du die Möglichkeit, eine Strompreiserhöhung zu kündigen – und zwar mit deinem Sonderkündigungsrecht Strom. So gehst du Schritt für Schritt vor:

1. Preiserhöhung genau prüfen

Erhalte zuerst das Schreiben deines Anbieters. Es muss klar erkennbar sein, dass der Strompreis oder die Vertragskonditionen erhöht werden. Prüfe auch, ab wann die neuen Preise gelten. Nur so kannst du feststellen, ob du tatsächlich von der außerordentlichen Kündigung Strom Gebrauch machen kannst.

2. Frist beachten

Die meisten Anbieter gewähren dir nur 14 Tage, um die Kündigung einzureichen. Verpasst du diese Frist, verfällt dein Sonderkündigungsrecht, und der Vertrag läuft zu den neuen Konditionen weiter.

3. Kündigung vorbereiten – einfach mit dem Konfigurator

Um Fehler zu vermeiden, kannst du deinen Kündigungsprozess direkt digital vorbereiten. Unser Kündigungskonfigurator auf tarifscout.org hilft dir dabei:

  • Schritt-für-Schritt die außerordentliche Kündigung Strom erstellen
  • Alle relevanten Daten automatisch einfügen (z. B. Vertragsnummer, Name, Adresse)
  • Kündigung direkt als PDF herunterladen oder per E-Mail versenden
  • Spart Zeit und reduziert das Risiko von Fehlern

4. Kündigung schriftlich einreichen

Falls du den Konfigurator nicht nutzt, formuliere die außerordentliche Kündigung Strom schriftlich. Am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Post als Einschreiben. So hast du einen rechtssicheren Nachweis.

5. Bestätigung anfordern

Fordere unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an. Erst damit ist sichergestellt, dass der Anbieter die Kündigung anerkennt und das Vertragsende korrekt vermerkt.

6. Wechsel vorbereiten

Nach der Kündigung kannst du sofort zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Nutze dazu unseren Preisvergleich für Stromtarife, um aktuelle Tarife zu prüfen und den besten Preis zu finden. So sparst du nicht nur Geld, sondern vermeidest böse Überraschungen bei deiner Stromrechnung.

💡 Extra-Tipp: Manche Anbieter locken mit Boni oder Rabatten. Unser Ratgeber zum finden des günstigsten Stromanbieters zeigt dir genau, welche Angebote langfristig wirklich sparen, damit du beim Wechsel keine versteckten Kosten hast.

Mustertext für die außerordentliche Kündigung Strom

Wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch machen willst, hilft ein klar formulierter Mustertext. So stellst du sicher, dass deine Kündigung rechtskräftig ist und der Anbieter sie problemlos bearbeiten kann.

Beispieltext:

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags wegen Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch und kündige meinen Stromvertrag (Vertragsnummer: [Nummer einfügen]) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Grund für die Kündigung ist die angekündigte Strompreiserhöhung ab dem [Datum einfügen].

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und das Vertragsende.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Adresse]
[Datum]

💡 Tipps

  • Füge unbedingt deine Vertragsnummer ein – so kann der Anbieter deine Kündigung eindeutig zuordnen.
  • Versende die Kündigung schriftlich, idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben.
  • Bewahre die Bestätigung der Kündigung gut auf, um im Zweifel nachweisen zu können, dass du rechtzeitig gekündigt hast.

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht Strom gibt dir die Möglichkeit, bei Strompreiserhöhungen schnell und unkompliziert zu reagieren – ohne lange Fristen abwarten zu müssen. Mit einer gut formulierten außerordentlichen Kündigung Strom schützt du dich vor unnötig hohen Kosten und gewinnst die Freiheit, flexibel zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Dank dieses Rechts musst du nicht in teuren Verträgen „festhängen“. Gleichzeitig bietet dir das Sonderkündigungsrecht die Chance, deine Stromversorgung aktiv zu optimieren und langfristig zu sparen. Dabei ist es besonders wichtig, die Kündigung frühzeitig und korrekt einzureichen, um keine Fristen zu verpassen.

💡 Tipp: Nutze unseren Preisvergleich für Stromtarife, um aktuelle Angebote zu prüfen, und lies unseren Ratgeber zum Stromanbieter-Wechsel. So kannst du deinen neuen Vertrag direkt abschließen und sicherstellen, dass du den besten Tarif für deine Bedürfnisse bekommst – schnell, einfach und ohne böse Überraschungen.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht Strom

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Strom?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn dein Stromanbieter den Preis erhöht oder andere Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil ändert. In diesem Fall kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, ohne die reguläre Vertragslaufzeit abwarten zu müssen.


Wie lange habe ich Zeit, um bei einer Strompreiserhöhung zu kündigen?

Du kannst dein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der angekündigten Preisänderung ausüben. Achte auf die Frist im Schreiben deines Stromanbieters und reiche deine Kündigung möglichst frühzeitig ein.


Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei einer Preisgarantie?

Ja. Endet eine vereinbarte Preisgarantie und erhöht der Stromanbieter anschließend den Preis, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Maßgeblich ist, dass sich der Preis für dich erhöht und der Anbieter dich ordnungsgemäß darüber informiert.


Kann ich trotz Mindestvertragslaufzeit kündigen?

Ja. Das Sonderkündigungsrecht geht der vereinbarten Vertragslaufzeit vor. Bei einer berechtigten Preiserhöhung kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist.


Muss ich einen neuen Stromanbieter gefunden haben?

Nein. Du kannst zunächst von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und anschließend einen neuen Stromtarif auswählen. Entscheidest du dich für einen neuen Anbieter, übernimmt dieser häufig die Formalitäten des Wechsels.


Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verpasst du die Frist für die außerordentliche Kündigung, läuft dein Stromvertrag in der Regel zu den neuen Preisen weiter. Dann kannst du meist erst zum regulären Vertragsende kündigen.


Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in der Grundversorgung?

Ja. Auch Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung haben bei einer Preiserhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Der Grundversorger muss Preisänderungen rechtzeitig ankündigen und auf das Kündigungsrecht hinweisen.


Kann mein Stromanbieter die außerordentliche Kündigung ablehnen?

Erfüllst du die gesetzlichen Voraussetzungen und hältst die Frist ein, darf der Anbieter die Kündigung grundsätzlich nicht ablehnen. Lehnt er sie dennoch ab, solltest du die Begründung prüfen und dich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale wenden.


Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder Brief ist empfehlenswert, damit du einen Nachweis hast. Bewahre außerdem die Kündigungsbestätigung deines Stromanbieters auf.